1. Geltung
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der SitzPlatzDrehDich Hundeschule in Haßloch (im Folgenden: „SPDD“) gelten für sämtliche Veranstaltungen der Hundeschule SitzPlatzDrehDich.
1.2 Im Einzelfall zwischen SPDD und der Kundin / dem Kunden getroffene, individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Gegenstand der Leistungen
Gegenstand unserer Leistungen ist die Durchführung von Trainingskursen - Einzeltraining, Gruppentraining, Minddog-Training – sowie Spiel- und Spaß-Kurse, Workshops und Seminare für Hundehalter*innen und Hunde.
SPDD garantiert nicht den Erfolg des Trainings. Entscheidend hierfür ist die richtige und konsequente Umsetzung der Trainingsvorschläge. Diese hängt maßgeblich von den Teilnehmer*innen ab.
3. Vertragsschluss
3.1 Über die Trainingskurse wird in der Regel ein schriftlicher Vertrag geschlossen.
3.2 Buchungsanfragen sind auch schriftlich, telefonisch oder per E-Mail möglich.
In diesem Fall unterbreitet SPDD dem Kunden/ der Kundin per E-Mail ein Angebot für den Abschluss eines Vertrags oder einer Anmeldung über eine fest terminierte Veranstaltung – Spiel- und Spaß-Kurs, Workshop, Seminar. Dem Vertragsangebot sind alle wesentlichen Angaben über die gebuchte Veranstaltung sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzerklärung von SPDD beigefügt.
3.3 Der Vertrag kommt mit Eingang der Buchungsbestätigung des Kunden / der Kundin bei SPDD zustande. Die Buchungsbestätigung kann per Post oder E-Mail übersandt werden.
3.4 Ein Anspruch des Kunden/ der Kundin auf Teilnahme an der Veranstaltung besteht nur, sofern die Teilnahmegebühr vor Beginn der Veranstaltung in voller Höhe beglichen wurde.
4. Zahlungsbedingungen; Verzug
4.1 Die Teilnahmegebühr für eine fest terminierte Veranstaltung – Spiel- und Spaß-Kurs, Workshop, Seminar –. ist nach Eingang der Buchungsbestätigung des Kunden bei SPDD in voller Höhe vorab zur Zahlung auf das Konto der Volksbank Rhein Hardt IBAN DE91 5479 0000 0037 7026 50 fällig.
5. Kündigung / Widerrufsrecht / Rücktritt durch den Teilnehmer
5.1 Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Das heißt, soweit SPDD Dienstleistungen aus dem Bereich der Freizeitbetätigung mit festen Veranstaltungsterminen anbietet, besteht kein Widerrufsrecht.
5.2 Bei Spiel- und Spaß Kursen, Workshops und Seminaren ist der Kunde/ die Kundin berechtigt, von gebuchten Veranstaltungen jederzeit zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich oder per E-Mail gegenüber SPDD, Schäferwäldchen 7 67454 Haßloch E-Mail: info@sitzplatzdrehdich.de zu erklären:
5.3 Bei Rücktritt von einem Spiel und Spaß-Kurs, einem Workshop oder Seminar erstattet SPDD bei Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % der Teilnahmegebühr zurück, bei Rücktritt bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % der Teilnahmegebühr, bei Rücktritt weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmegebühr zu zahlen; es erfolgt keine Rückerstattung.
5.4 Dem Kunden / der Kundin ist der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der pauschalierte Betrag. Es besteht die Berechtigung, eine(n) geeignete(n) Ersatzteilnehmer*in zu stellen. SPDD kann dem Eintritt Tausch widersprechen, wenn der teilnehmende Hund den Anforderungen von SPDD nicht genügt oder mit seiner Teilnahme gegen gesetzliche Vorschriften oder behördliche Auflagen verstoßen würde.
6. Absage von Veranstaltungen durch SPDD bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
6.1 Wird eine in der Beschreibung der Veranstaltung auf unserer Homepage angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt, die Veranstaltung bis 05 Tage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. In diesem Fall werden wir diejenigen Kund*innen unverzüglich informieren, die diese Veranstaltung bereits gebucht haben.
6.2 Eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstatten wir den Kund*innen in diesem Fall in voller Höhe zurück.
7. Pflichten der teilnehmenden Hundehalter*innen; Hunde-Haftpflichtversicherung
7.1 Kund*innen, die mit ihren Hunden an von SPDD organisierten Veranstaltungen teilnehmen, tragen die Verantwortung für sich und ihre Hunde.
7.2 Jede(r) Hundehalter*in muss gegenüber SPDD nachweisen, dass für den teilnehmenden Hund in Bezug auf den jeweiligen Hundeführer eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
7.3 Unangemessenes Sozialverhalten des Hundes (ängstliche, impulsive oder aggressive Verhaltensweisen) muss der Kunde der Trainerin vor Beginn des Vertragsabschlusses mitteilen. Wenn sich Auffälligkeiten im Verhalten des Hundes nach Vertragsabschluss und/oder sich im Laufe der Entwicklung des Hundes aufzeigen, muss der Kunde dies vor Beginn der darauffolgenden Trainingseinheit mitteilen. Dies gilt auch im Falle der Läufigkeit einer Hündin oder einer bestehenden Erkrankung des Hundes. Über eine Teilnahme an Trainingseinheiten aller Art wird unter Berücksichtigung dieser Umstände im Einzelfall entschieden. Die Trainerin behält sich das Recht vor, Hunde deren gesundheitlicher Zustand ein Training nicht zulässt, vom Training auszuschließen. Chronische Erkrankungen sind bei Ausbildungsbeginn mitzuteilen um das Training entsprechend anzupassen und zu berücksichtigen.
7.4 Der Seminarleiter oder Trainer ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde untereinander, diese in Absprache mit dem Halter einer anderen Gruppe oder Veranstaltung zuzuweisen.
7.5 Raufende Hunde können unter Umstände Spannungen verursachen. Daher sollte jede(r) teilnehmende Hundehalter*in seinen / ihren Hund rechtzeitig aus derartigen Situationen herausnehmen.
8. Impfungen/Chippflicht; zur Teilnahme an Veranstaltungen zugelassene Hunde
8.1 Voraussetzung für die Teilnahme an Veranstaltungen von SPDD ist, dass die teilnehmenden Hunde gesund und geimpft – insbesondere gegen Tollwut – sind. Ferner sollte jeder teilnehmende Hund geimpft sein gegen: Parvovirose, Zwingerhusten, Staupe, Hepatitis, Leptospirose. Sollte SPDD die Vermutung haben das der Hund sich nicht
8.2 Der Hundehalter ist verpflichtet, bei der Veranstaltung den Heimtierausweis bzw. den Impfpass für den teilnehmenden Hund mitzuführen.
8.3 Ein Hund ist „gesund“, wenn er kein Fieber hat, über ein gesundes Ess- und Trinkverhalten verfügt, keine Auffälligkeiten zeigt und keine ansteckenden Krankheiten hat
8.4 Das Benutzen von Würgehalsbändern ohne Stopper, Stromhalsbändern oder sonstige aversive Methoden o.ä. ist bei unseren Trainings und auf unseren Veranstaltungen nicht zulässig.
9. Zulässigkeit von Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltungen von SPDD; Urheberrechte an Unterrichts- und Seminarunterlagen
9.1 Während der Veranstaltungen von SPDD ist es den Teilnehmern grundsätzlich nicht gestattet, Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen und diese zu veröffentlichen. Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall die vorherige Genehmigung von SPDD zur Anfertigung von Bild- und Tonaufnahmen eingeholt worden ist.
9.2 SPDD ist berechtigt, während der Veranstaltungen Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, zu verwenden und diese zu veröffentlichen, sofern in der Leistungsbeschreibung der Veranstaltung darauf hingewiesen wird und die Teilnehmer dem nicht vor Veranstaltungsbeginn widersprechen.
9.3 Ausgegebene Spielregeln / Verhaltenskodex, Unterrichts- und Seminarunterlagen, Manuskripte und Seminarinhalte dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SPDD nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.
10. Haftung
10.1 Wir haften nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
10.2 Auch bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen; lediglich bei Verletzung einer nicht vertragswesentlichen Pflicht ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.
10.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen gerechnet werden konnte.
10.4 Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
10.5 Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
10.6 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von Frei Schnauze®.
11. Haftungsbegrenzung; Ausschluss der Haftung für Fremdleistungen
11.1 Bei einer Haftungsbegrenzung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden ist die Haftung pro Schadensereignis bei Sach- und Vermögensschäden auf das dreifache des Veranstaltungspreises begrenzt, für sämtliche Schäden innerhalb eines Kalenderjahres jedoch jeweils auf höchstens das Doppelte dieses Betrags.
11.2 Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit darüber hinausgehende Schäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von SPDD gedeckt sind.
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